Achtung Fristablauf!
Wiederkehrende Fristen müssen für diverse Strom- und Energiesteueränderungen, sowie gesetzlich vorgeschriebene Meldungen beachtet werden!
Falls Sie meistens reagieren statt agieren bieten wir Ihnen eine komfortable Lösung mit unserem Energie- Meldefristenkalender an.
Für kleine und mittelere Unternehmen (KMU) besteht die Möglichkeit einer geförderten Beratung!
Steuern, Umlagen & Abgaben
Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern, Umlagen & Abgaben im Energiebereich
Energiekosten haben sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Bestandteil unternehmerischer Gesamt- und Produktionskosten entwickelt. Allein die Nebenkosten für Strom sind für energieintensive Unternehmen aktuell für ca. 70 % der jährlichen Stromkosten verantwortlich. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine für die Zukunft zu erwartenden verschärften Umweltgesetzgebung ist mit einer weiteren Erhöhung dieser Kosten zu rechnen.
Neben der langfristigen Senkung des Energieverbrauchs, gibt es für produzierende und recycelnde Unternehmen oder Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie für sonstige Unternehmen im Bereich der Strom- und Energienebenkosten verschiedene gesetzliche Ansatzpunkte zur Senkung der jährlichen Kostenbelastung, die jedoch aktuell noch von vielen Unternehmen ungenutzt bleiben oder zum Teil nicht vollständig genutzt werden.
Unsere Expertise:
Im Rahmen einer Analyse Ihrer Energiekostenstruktur, Ihrer individuellen Verbrauchsmuster und Ihrer Einkaufssituation, lassen sich Erstattungs- und Befreiungspotentiale Ableiten.
Innerhalb des Prüfungsprozesses zur Erstattung und Befreiung von Energiesteuern und Nebenkosten ergibt sich zum einen immer wieder die Situation, dass Kunden knapp die Erstattungsgrundlage verfehlen oder zum anderen in die Situation geraten, dass bisher gewährte Erstattungen nicht mehr erstattungsfähig sind.
Somit führen nicht nur betriebsbedingte Veränderungen oder auch Gesetzesaktualisierungen zu einer Veränderung der Erstattungsgrundlage, auch das Eingreifen in bestehende Abläufe kann positive wie auch negative Folgen haben.
Beispielhaft für einen positiven Effekt in der Zukunft steht das Lastmanagement, das bei möglicher Kappung der Lastspitzen zu Umlageerstattungen führen kann.
Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Ausschöpfung vorhandener Reduktionspotenziale und beraten Sie im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben und Neuerungen.
Ab welchem Strom- und Energieverbrauch lohnt sich eine Analyse?
Inwiefern gesetzliche Ansatzpunkte zu Einsparpotenzialen vorliegen, unterscheidet sich für jeden Nebenkostentyp und ist von verschiedenen Parametern, wie etwa Strom- und Energieverbrauch, aktuelle Steuerbelastung, Rentenversicherungsbeiträgen und auch wirtschaftlichen Faktoren abhängig.
Für produzierende Unternehmen empfiehlt sich grundsätzlich eine Analyse ab ca. 250.000 kWh.
Für alle sonstigen Unternehmen empfiehlt sich eine Analyse ab ca. 500.000 kWh Strom- oder Energieverbrauch.
Unsere Dienstleistung
Wir analysieren und prüfen Ihre Strom- und Energiesteuern sowie die Nebenkosten auf Senkungsmöglichkeiten und überprüfen, ob Sie die dafür erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllen. Des Weiteren begleiten und unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen, einer eventuell notwendigen Zertifizierung durch einen Wirtschaftsprüfer und übernehmen soweit möglich die finale Antragstellung bei der verantwortlichen Institution. Ziel ist es, die von Ihnen zu entrichtenden Steuern und Nebenkosten zu reduzieren.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr enmacon Team